
Palliativ-Langzeitpflege im Alters- und Pflegeheim
Wenn der Betreuungsaufwand am Lebensende so komplex ist, dass die nötige Versorgung im gewohnten Umfeld nicht (mehr) gewährleistet werden kann und eine Spitalbedürftigkeit nicht gegeben ist, bietet sich ein Übertritt in ein Alters- und Pflegeheim an.
Palliativ-Langzeitpflege in einem Alters- und Pflegeheim umfasst nebst den Pflege- und Betreuungsleistungen die Sterbe- und Trauerbegleitung (Sitzwache, seelsorgerische und spirituelle Betreuung) sowie Unterstützung in administrativen Belangen (Patientenverfügung, Vorsorgeauftrag).
Die Krankenversicherer leisten einen fixen Beitrag an Pflegeleistungen im Alters- und Pflegeheim. Die Versicherten müssen sich ebenfalls in begrenztem Umfang beteiligen. Die Restfinanzierung ist Aufgabe der Kantone und Gemeinden.
Weitere Informationen zur Kostenübernahme und Finanzierung der Pflegeleistungen finden Sie hier: