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Ärztliche Komplementärmedizin
Zum Grundkatalog der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) zählen folgende Therapien:
- Anthroposophische Medizin
- Homöopathie
- Phytotherapie
- traditionelle chinesische Medizin
- Akupunktur
Die Leistungen können mit der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) nur von Ärztinnen und Ärzten abgerechnet werden, die über einen Facharzttitel und eine komplementärmedizinische Weiterbildung verfügen.
Die von nicht-ärztlichen Therapeutinnen und Therapeuten erbrachten Leistungen können je nach Versicherungsdeckung mit dem Zusatzversicherer abgerechnet werden.